EZT-Zahlungsprojekte

Eingriff vollzogen

Um Ausgleich bemüht

Hat ein relevanter Eingriff in Natur und Landschaft stattgefunden (Straßenbau, Objektbau, usw.) muss nach Bundesnaturschutzgesetz ein Ausgleich geschaffen werden. Für diesen Ausgleich sind Ersatzzahlungen zu leisten die dann für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in jenem Naturraum zur Verfügung stehen, in dem der entsprechende Eingriff stattgefunden hat.

Die Planung, Projektbeantragung und Umsetzung der Projekte kann durch den LPV erfolgen.

Kleinstrauchheiden und Magerrasen bei Vollmersbach
In der Gemarkung Vollmersbach setzen wir auf 2,9 Hektar naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen um. Wertvolle Halbtrocken- und Trockenrasen werden hier im Mosaik mit Einzelbäumen und Feldgehölzen erhalten, weiterentwickelt und in ihrer Artenausstattung verbessert. Die zunehmende Sukzession (natürliche Abfolge der Bewuchs-Stadien, ohne menschlichen Eingriff) gefährdet die Offenbereiche der Halbtrocken- und Trockenrasen und damit die daran gebundenen Arten. Das führt zu einem Rückgang der lokalen Biodiversität sowie einer Veränderung des Landschaftsbildes. Mittels in einem Pflegkonzept beschriebener Maßnahmen soll der Verlust der Biotopausstattung und -qualität verhindert sowie den Zielvorgaben der kartierten Biotopkomplexe und des Biotopverbunds entsprochen werden.